[ Auszug: (1) Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen
Lebensverhältnissen. Die Bemessung des Unterhaltsanspruchs nach den
ehelichen Lebensverhältnissen ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]